Policendarlehen statt Prozesskostenhilfe
Thursday 29. October 2009Entscheidung des OLG Stuttgart zum Einsatz von Lebensversicherungen zur Porzesskostenfinanzierung
Entscheidung des OLG Stuttgart zum Einsatz von Lebensversicherungen zur Porzesskostenfinanzierung
Durch Beleihung einer Lebensversicherungspolice muss anders als bei Verkauf / Rückgabe nicht die komplette Altersvorsorge aufgelöst werden
Policendarlehen für alle Versicherer, die im GdV sind, möglich
Bundesweiter Service der Volksbank Weschnitztal für Beleihung einer Lebensversicherung ohne große bürokratische Hemmnisse
Forscher decken auf: Gesetzliche Rente leidet unter Finanzkrise
Beleihung von Lebensversicherungen eröffnet finanzielle Spielräume und ermöglicht Erhalt der Altersversorgung
Markt berappelt sich etwas, aber wesentlich niedrigeres Volumen als in Vorjahren / steuerpflichtige Policen sollte man fast immer verkaufen