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7.2.2012 : 22:24 : +0100

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Beleihung von deutschen Verträgen britischer Versicherer?

Lebensversicherung kann beliehen werden, wenn Versicherer Mitglied im GDV ist

Die Möglichkeit Altersvorsorge so flexibel zu gestalten, dass man über sein Versicherungsguthaben verfügen kann, geht nur in dem man die Police kündigt oder über ein Policendarlehen. Bei einer Kündigung würden im Moment vor allem bei fondsgebundenen Policen in den meisten Fällen erhebliche Verluste realisiert werden. Dies gilt auch, wenn sogenannte Marktpreisanpassungen, wie bei bestimmten Verträgen von Standard Life den Wert bei Kündigung schmälern. Hinzu kommt, dass bei einer Kündigung der Versicherungsschutz aber auch schlichtweg ein Teil der bisherigen Sparleistung verschwindet. Man also mit der Altersvorsorge im Grunde von vorne anfangen kann. Hier kann ein Policendarlehen eine geeignete Strategie sein, sofern man die Versicherung beleihen kann. Besonders Kunden, die Versicherungen bei britischen Lebensversicherern abgeschlossen haben, hatten bislang oftmals keine Möglichkeit der Beleihung, da die meisten Banken keine fondsgebundenen Policen als Sicherheit für ein Policendarlehen akzeptieren. Doch nun können über die Plattform LifeFinance auch fondsgebundene Lebensversicherungen beliehen werden, darunter auch deutsche Policen britischer Versicherer, sofern diese Mitglied des GDV sind (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft)
Dazu gehören im Wesentlichen die Standard Life und Clerical Medical aber auch Legal & General. Nunmehr lassen sich von diesen Versicherern auch solche Policen beleihen, die nicht über einen garantierten Rückkaufswert verfügen. Das Fondsguthaben kann dabei bis zu 60 Prozent beliehen werden. Wichtig ist, dass es sich um einen Vertrag nach deutschem Recht handelt.
Die Beleihung können Sie hier prüfen. 

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04.06.2009 12:25 Alter: 3 Jahre

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