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Kosten bei Basis- (Rürup-) Rentenversicherungen sind nicht transparent
Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) deckt Schwächen der Informationspolitik der Versicherer auf
Der Gesetzgeber hatte mit der Modernisierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Versicherern eigentlich eine genaue Aufschlüsselung von Kosten vor Abschluss einer Lebensversicherung auferlegt. So müssen seit dem 1. Juli 2008 dem Kunden bei Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung die Kosten aufgeschlüsselt werden. Wie sich die Versicherungsgesellschaften dieser Aufgabe stellen, hat das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge anhand von Produktinformationsblättern für sogenannte Basis- oder auch Rüruprenten untersucht.
Nach Auffassung des ITA erfüllen die Produktinformationen der Versicherungsgesellschaften die Aufgabe der Kostentransparenz nur ungenügend. Insbesondere bemängelt man das die tatsächlichen Kosten nur eingeschränkt, bzw. überhaupt nicht ermittelbar sind. Denn die einzelnen Kostenbestandteile müssen in vielen Fällen erst vom Kunden zusammengerechnet werden und Kosten der Kapitalanlage nicht zwingend aufgeführt werden müssen. Im Ergebnis sei so ein Vergleich der Produkte untereinander anhand der Gesamtkosten einer Anlage gar nicht möglich. Das war das Ziel der Modernisierung des VVG.
Lesen Sie dazu auch den interessanten Artikel in der FAZ.
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