Vorteil 2 - Hinterbliebenenabsicherung bleibt erhalten
Die mit dem Abschluss der Lebensversicherung verbundene Hinterbliebenenabsicherung, d.h. der Todesfallschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme entfällt vollständig bei Kündigung der Police.
Bei Verkauf der Police wird das Versicherungsverhältnis vom Investor fortgesetzt. Versicherte Person bleibt die im Vertrag fixierte Person, so dass der Versicherungsschutz in den meisten Fällen erhalten bleibt.
