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Bereich: Rund um den Zweitmarkt
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Was ist ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen?-
Ein Zweitmarkt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen entsteht dann, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum von seiner Police trennen möchte. Bisher konnte die Lebensversicherung ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt und zum aktuellen Rückkaufswert zurückgegeben werden.
LifeFinance bietet in diesem Fall eine echte Alternative zur Kündigung: Den Ankauf und die Fortführung Ihrer Lebensversicherung oder die Vermittlung an einen an einen privaten oder institutionellen Investor, der den Vertrag weiterführt. Sie erhalten in der Regel einen höheren Auszahlungsbetrag als bei einer Vertragskündigung und der Verkauf Ihrer Police ist steuerfrei.
Warum sollte ich mich von meiner bestehenden Lebensversicherung trennen?-
Während der Vertragslaufzeit können viele Umstände eintreten, die eine Kündigung Ihrer Police sinnvoll oder notwendig machen. Beispiele sind unter anderem:
- Sie werden arbeitslos.
- Sie benötigen Geld im Falle einer Scheidung oder Trennung.
- Sie möchten Ihre Schulden oder Verbindlichkeiten tilgen.
- Sie brauchen Kapital für eine selbständige Tätigkeit oder für den Geschäftsausbau.
- Sie möchten Ihren Immobilienkredit bzw. Ihre Hypothek vorzeitig ablösen.
- Sie gehen in den vorzeitigen Ruhestand.
- Sie sind mit der Renditeentwicklung Ihrer Police nicht zufrieden.
- Sie haben andere, unvorhergesehene Ausgaben.
Was passiert mit den Policen nach dem Verkauf?-
Zur Beantwortung dieser Frage muss man noch eine weitere Frage stellen: Was hat ein Käufer von der Police?
Oder anders ausgedrückt, warum kann er einen Mehrpreis zahlen? Die Beantwortung ist einfacher als man denkt. Die Abschläge der Versicherung auf den Wert einer Police bei der Kündigung sind enorm und führten über viele Jahre zu erheblichen Gewinnen der Versicherungsgesellschaften, weil die Kunden nicht durchgehalten haben. Grundsätzlich erlebt nur jede zweite Lebensversicherung den Ablauf. Seit 1999 gibt es auch in Deutschland endlich einen Markt für „gebrauchte“ Lebensversicherungen, wie schon seit langem in Großbritannien. Der Vorteil für Käufer einer Lebensversicherung liegt nun darin, dass er bei Fortführung der Versicherungspolice keine Abschläge hinnehmen muss. Er gibt nun einen Teil des Vorteils den er aus der Fortführung hat, als Aufpreis an den Verkäufer weiter. Aufgrund der sehr langen Laufzeiten lohnt sich dieser Markt aber nur für Aufkäufer mit langem Anlagehorizont und hohen Volumina. Dafür eignen sich insbesondere Fondsgesellschaften, die als einzigen Unternehmenszweck Investitionen in Lebensversicherungen durchführen. In diesen Fonds wird neben der reinen Investition auch die weitere Beitragszahlung der Policen berücksichtigt. Fonds kaufen Policen nicht direkt von Versicherungsnehmern sondern über spezielle Ankaufsgesellschaften wie LifeFinance.
Bereich: Steuern & Recht
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Was passiert beim Tod der versicherten Person?-
Für den Fall, dass Ihr bestehender Vertrag einen Todesfallschutz vorsieht, bleibt dieser in verminderter Form erhalten. Beim Tod der versicherten Person bezahlt die Versicherungsgesellschaft eine Todesfallsumme. Von diesem Betrag werden wir den Kaufpreis der Police, die zwischenzeitlich von uns bezahlten Prämien und eine angemessene Verzinsung in Abzug bringen. Der verbleibende Betrag wird dem Versicherungsnehmer (wenn er nicht die versicherte Person ist) oder den Erben gegen Vorlage des Erbscheins ausgezahlt.
Fällt beim Verkauf Steuer an oder muss ich die in den vergangenen Jahren geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen einer Nachversteuerung unterziehen?-
Bei Verkauf innerhalb der ersten 12 Jahre fällt keine Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an, anders als bei Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren. Selbst wenn der Vertrag durch eine Beleihung etc. steuerschädlich ist, müssen Sie keine Steuern mehr bezahlen. Sie brauchen den Verkauf auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Eine entsprechende Erklärung liegt uns vom Finanzamt schriftlich vor. (Bundesministerium für Finanzen im Brief vom 22.08.02 mit der Nummer IV C 4 – S 2221 – 211/02)
Bin ich verpflichtet, die Police an meine Versicherungsgesellschaft zurückzugeben?-
Natürlich nicht. Sie sind völlig frei, Ihre Police nach eigenen Vorstellungen abzutreten.
Kann die Versicherung den Verkauf verhindern?-
Der Vertrag gehört grundsätzlich Ihnen und es obliegt Ihnen ob Sie diesen verkaufen wollen oder nicht. Jedoch muss der Versicherer einem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen. Einer Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche aus Ihrem Vertrag nimmt die Versicherung nur zur Kenntnis. Dies ist z.B. ein durchaus gängiges Mittel zur Kreditsicherung bei Banken.
Der Vertrag wird technisch erstmal über den Weg der unwiderruflichen Abtretung an den Käufer übertragen. Ihren Vertrag können Sie jederzeit frei veräußern. Sie brauchen kein Einverständnis Ihrer Versicherung.
Ist der Verkauf einer Rentenversicherung möglich?-
Grundsätzlich ist der Verkauf einer Rentenversicherung nicht anders zu beurteilen als der Verkauf einer „normalen“ Kapitallebensversicherung. Ein paar Besonderheiten gibt es aber doch. So müssen Investoren in eine Rentenversicherung die besonderen Bedingungen bei diesen Verträgen beachten, dazu gehört der Abschluß einer gesonderten Risikolebensversicherung.
Abschluß von Risiko Lebensversicherung durch den Investor nötig
Diese Besonderheit der Rentenversicherung gegenüber der Kapitallebensversicherung resultiert aus der oftmals eingeschränkten Todesfallleistung. So beinhalten viele Tarifwerke die Bedingung, dass nur die eingezahlten Beiträge im Todesfall erstattet werden. Dies bedeutet (beispielhaft), dass bei einer Police in die 100 T€ Beiträge gezahlt wurden und die einen Rückkaufswert von 150 T€ hat, bei dem der Kunde einen Kaufpreis von 160 T€ erhält, im Falle des Todes der versicherten Person lediglich 100 T€ von der Versicherung ausgezahlt werden. Der Investor würde bei diesem Beispiel gegenüber dem gezahlten Kaufpreis einen Verlust von 60 T€ hinnehmen müssen. Um dem vorzubeugen wird in diesen Fällen eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen. Für den Verkäufer einer solchen Police ist dies kein Nachteil, da die Beiträge vom Investor gezahlt werden, allerdings muss die Versicherbarkeit für den Abschluss der Risiko Lebensversicherung der versicherten Person der Kapitallebensversicherung gegeben sein.
Kategorie: Steuern & Recht
Bereich: Angebotserstellung
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Kann ich eine beitragsfreie Police verkaufen?-
Ja, die Beitragsfreiheit stellt grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für den Policenverkauf dar.
Handelt es sich um eine vorübergehend stillgelegte Versicherung, dann sollte geprüft werden, ob der Vertrag vom Käufer weiter gezahlt werden kann. Denn bei der Fortführung des Vertrages mit Beitrag, können sich die Werte des Vertrages positiv verändern, so dass der erzielbare Kaufpreis dadurch höher liegen kann, als bei einer Fortführung ohne Beitragszahlung.
Eine Widerinkraftsetzung der Beitragszahlung kann allerdings seitens der Versicherungsgesellschaft mit der Auflage einer erneuten Gesundheitsprüfung der Versicherten Person versehen sein.
Ist der Verkauf immer besser als die Kündigung?-
Eindeutig ja! Dies lässt sich so einfach beantworten, weil es immer nur dann ein Angebot bei LifeFinance gibt, wenn sich bei der Kalkulation der Police ein Preis ergibt, der mindestens über dem Wert liegt, den der Verkäufer bei Kündigung von der Versicherung erhalten würde. Dies bedeutet, dass der Kunde immer mehr ausgezahlt bekommt, als er bei Kündigung von der Versicherung erhält. Ist die Police noch steuerpflichtig kommt als weiterer Vorteil hinzu, dass der Kaufpreis nach derzeit geltendem Recht steuerfrei vom Verkäufer vereinnahmt werden kann, während er bei Kündigung innerhalb von 12 Jahren Laufzeit einen Steuerabzug hinnehmen muss. Neben diesen beiden Vorteilen ist der dritte besondere Vorzug des Verkaufs gegenüber der Kündigung, dass ein weiterer Todesfallschutz erhalten bleibt, während bei Kündigung keine Leistung mehr im Todesfall erfolgt.
Bitte beachten Sie: die Vorteile des Verkaufs gegenüber der Kündigung bedeuten nicht, dass man sich wegen dieser Vorteile von der Versicherung trennen sollte! Aber gleichzeitig gilt: Wann immer oder warum auch immer man sich von einer Lebensversicherung trennen will, es ist immer vorteilhaft, den Verkauf prüfen zu lassen, da Angebote über lifeFinance nur dann zustande kommen, wenn der Käufer mehr als die Versicherung zahlt. Die Angebotserstellung ist kostenlos und unverbindlich!
Welche Möglichkeiten gibt es zum Verkauf bzw. zur Kündigung?-
Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten in finanziellen Notlagen folgende Alternativen zum Verkauf beziehungsweise zur Kündigung an:
- Stundung der Beiträge
- Beitragsreduzierung
- Aufnahme eines Policendarlehens
- Auszahlung der Überschüsse
Wenn Ihnen diese Möglichkeiten nicht zusagen, ist LifeFinance für Sie der richtige Partner.
Welchen Preis kann LifeFinance mir anbieten?-
Grundsätzlich hängt der Preis, der für Ihre Versicherung von uns oder einem Investor bezahlt wird von den jeweiligen sehr individuellen Größen Ihres Einzelvertrages ab. Insbesondere sind die bis zum Verkaufszeitpunkt aufgelaufenen Überschussanteile und Zinsen maßgebend, aber genauso spielt die Frage ob bislang alle Beiträge geleistet wurden oder bereits Beitragsfreistellungen in der Vergangenheit zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer vereinbart wurden eine große Rolle. Dazu kommt die Einschätzung von uns bzw. eines Investors bezüglich Ihres Versicherers als wichtiger Einflussfaktor hinzu.
Wegen der Vielzahl der Entscheidungsparameter können wir im Vorfeld keine Angaben über einen erzielbaren Preis machen. Sie haben aber die Möglichkeit in den Beispielrechnungen einzelne Angebote einzusehen, wenngleich hieraus kein Schluss auf Ihren Vertrag oder einen etwaigen Preis auch bei ähnlichen oder identischen Parametern gezogen werden kann.
Wenn sich in unserer Kalkulation oder bei der Vermittlung an einen Investor herausstellt, dass Ihnen bei Steuerunschädlichkeit weniger als der Rückkaufswert geboten werden kann, lehnen wir den Vertrag ab. Für Sie wäre in diesem Fall die Rückgabe an die Versicherung die bessere Alternative.
Für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages behält die Versicherung zusätzliche Gebühren ein, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Zusätzlich wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag einbehalten, sofern der Vertrag noch keine 12 Jahre läuft.
Führt jedoch LifeFinance oder ein Investor Ihre Police weiter, so entfällt die Stornogebühr. Die Steuerpflicht - auch für die in der Vergangenheit erzielten Erträge - geht automatisch auf den Käufer der Police über.
Darüber hinaus behalten Sie in den meisten Fällen einen Todesfallschutz.
Kann LifeFinance jeden Vertrag kaufen?-
Sie können sicher sein, wir sind am Verkauf bzw. an der Vermittlung Ihres Vertrages interessiert. Jedoch hängt es von den einzelnen Parametern Ihres Vertrages und gegebenenfalls von der Einschätzung des Investors ab. Im Vorfeld jedoch können schon die Verträge ausgeschlossen werden, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen:
- Die ungekürzte Restlaufzeit der Police darf höchstens 25 Jahre betragen
- Der aktuelle Rückkaufswert der Police muss mindestens € 10.000 betragen
- Es darf sich nicht um eine Fondsgebundene Versicherung handeln
- Es darf keine Direktversicherung vorliegen
Wie lange dauert die Abwicklung?-
Die Dauer der Abwicklung ist abhängig von der Schnelligkeit Ihrer Versicherungsgesellschaft und der Abtretungsbank (wenn Sie den Vertrag z.B. für ein Darlehen abgetreten haben). Bis zum Zahlungsausgang vergehen deshalb zwischen zwei und vier Wochen. In Einzelfällen kann es allerdings auch länger dauern.
Wie komme ich an mein Geld?-
Nach dem Sie sich für einen Verkauf Ihrer Police entschieden haben, geht alles sehr schnell und unkompliziert, aber sicher für beide Seiten. Sie erhalten nachdem beide Parteien einem Verkauf bzw. Kauf zugestimmt haben eine schriftliche Bestätigung sowie den vom Käufer unterschriebenen Vertrag von uns. Im Anschluss müssen Sie die Originalpolice an uns senden und wir melden Ihrer Versicherung den Versicherungsnehmerwechsel, so dass Sie von weiteren bürokratischen Schritten entlastet sind. Sobald dieser formelle Teil erledigt ist und die Versicherung den Versicherungsnehmerwechsel bestätigt hat, wird das Geld auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Kauft LifeFinance Policen von allen Versicherungen?-
Ja. LifeFinance prüft jede einzelne Police.
Ist der Verkauf einer bereits abgetretenen Lebensversicherung möglich?-
Grundsätzlich ja.
Oftmals sind Lebensversicherungsverträge als Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen
oder zur Absicherung sonstiger Kredite bei einer Bank, Bausparkassen oder bei der Versicherungsgesellschaft selbst hinterlegt. Das bedeutet, dass der Zessionar /Abtretungsgläubiger Rechte an dem jeweiligen Lebensversicherungsvertrag hat.Deshalb ist es ratsam mit diesem im Vorfeld zu sprechen, um zu erfahren, ob der Zessionar mit einem Verkauf einverstanden ist.
Welche Vorteile habe ich von einer Beleihung der Police?-
Folgende Vorteile ergeben sich:
- Bei der Beleihung einer Police erhält der Versicherungsnehmer Liquidität aus der Lebensversicherung ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht oder auf Schlussüberschüsse verzichtet werden muss.
- Die Kreditvergabe erfolgt schnell und unkompliziert ohne aufwändige Bonitätsprüfung zu vergleichsweise günstigen Konditionen.
- Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlung der gesamten Kreditsumme sind jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.
- Die Beleihung einer bereits Beitragsfreien Police ist möglich.
- Eine Beitragsfreistellung während der Kreditlaufzeit ist ohne Nachteile möglich.
- Der Versicherungsvertrag wird wie vereinbart weitergeführt.
- Die Tilgung des Darlehens erfolgt aus der Ablaufleistung der Police, so dass keine zusätzlichen Mittel zur Rückzahlung des Darlehens aufgebracht werden müssen.
Wer zahlt die Beiträge für den Vertrag nach Verkauf?-
Nach Verkauf des Vertrages zahlt der Policenkäufer alle weiteren fälligen
Beiträge des Vertrages.Sollte die Kaufpreiszahlung nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Übernahmetermin (Rechtlicher Übergang vom Versicherungsnehmer auf den Policenkäufer) erfolgen, weil die Bestätigung der Versicherung erst danach erfolgt, dann werden die über den vereinbarten Übernahmetermin hinaus gezahlten Beiträge (bei entsprechendem Nachweis durch Kopie des Kontoauszugs) selbstverständlich zusätzlich zum Kaufpreis erstattet.
Nach erfolgter Kaufpreiszahlung sollte eine ggf. der Versicherung erteilte Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen werden.
Bereich: Policendarlehen
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Wozu wird das Post-ident-Verfahren bei der Policenbeleihung benötigt und wie funktioniert es?-
Die Bank ist verpflichtet, vor Auszahlung des Policendarlehens, die Identität des Antragstellers zu prüfen. Dies ergibt sich aber auch aus der Tatsache, dass der Inhaber und Berechtigte aus einem Policenschein ein Policendarlehen beantragen können und dies der Versicherung auch angezeigt wird. Die Versicherung muss im Anschluss auch die Rechte der Bank eintragen, da die Police die Sicherheit darstellt. Der Versicherungsnehmer kann zwar auch weiterhin über die Police verfügen, aber eine Kündigung ist beispielsweise dann nur noch mit Zustimmung der Bank möglich. In der Praxis ist das i.d.R. kein Problem, denn bei Kündigung der Police wird das Darlehen aus dem Rückkaufswert getilgt und ein überschießender Betrag wird an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Die Legitimation kann über das sogenannte Post-ident-Verfahren erfolgen. Dabei weist sich der Versicherungsnehmer mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass gegenüber einem Mitarbeiter der Post aus und dieser füllt den Post-ident-Coupon aus und sendet diesen zusammen mit den weiteren Unterlagen an die Bank. Sind in dem Versicherungsschein zwei Versicherungsnehmer eingetragen müssen auch beide Versicherungsnehmer zur Postfiliale gehen und das Post-ident-Verfahren durchführen.
Kann ich meine bestehende Lebensversicherung/ Rentenversicherung beleihen?-
Ja, Sie können ihre bestehende Lebensversicherung oder auch Rentenversicherung in Höhe des bereits bestehenden Rückkaufwertes beleihen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung über 5.000,- Euro liegt und der Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung über 10.000,- Euro.
Gibt es formale Voraussetzungen für eine Policenbeleihung?-
Der zu beleihende Vertrag muss von einer der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) angeschlossenen Versicherungsgesellschaft sein. Das sind fast alle in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften, im Zweifel können Sie dies auf folgender Seite prüfen:
http://www.gdv.de/ueberuns/Mitglieder/inhaltsseite.html
Der Vertrag sollte in der Vergangenheit nicht als betriebliche Direktversicherung abgeschlossen worden sein, d.h., der Vertrag darf nicht unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) fallen.
Wie funktioniert das Policendarlehen genau?-
Sie haben eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von beispielsweise 18.000,-Euro und möchten jetzt schon über einen Teil oder den ganzen Betrag verfügen, ohne dass Sie den Vertrag kündigen und somit den Versicherungsschutz verlieren oder Ihre geplante Altersvorsorge auflösen. Ihr Vertrag ist beispielsweise am 30.06.2018 beendet.
Sie haben einen Liquiditätsbedarf von 12.000,- Euro.
Was müssen Sie tun?-
Sie fordern bei Ihrer Versicherung den aktuellen Rückkaufswert inklusive der Überschüsse an, bei einer Rentenversicherung benötigen wir zusätzlich auch die aktuelle Todesfallleistung.
Schicken uns Ihren genauen Kreditwunsch (Formular zum Download unter www.LV-Kredit.de) Beispiel: Policenbeleihung über 12.000,- Euro bis Versicherungsende 30.06.2018 mit dem von der Versicherung bestätigten aktuellen Rückkaufswert.
Was tun wir?-
Wir berechnen dann für Sie ein individuelles Kreditangebot. Passt das Angebot für Sie, erhalten Sie den Kreditvertrag von unserer Partnerbank. Nach Rücksendung der vollständigen Kreditvertragsunterlagen (der Versicherungsschein wird bei der Bank als Sicherheit hinterlegt) nimmt die Bearbeitung des Antrages ca. 4 Wochen in Anspruch.
Die Kreditsumme wird ausgezahlt, und Sie zahlen über die gesamte Kreditlaufzeit eine monatliche Zinsrate. Bei diesem Kreditvertrag sind jederzeit Tilgungen teilweise oder bis zur vollständigen Rückzahlung des Beleihungsbetrages möglich ohne Kosten und Vorfälligkeitsentschädigung.
Der Versicherungsvertrag läuft weiter. Am Ende der Kreditlaufzeit ist die Kreditsumme fällig und wird in der Regel mit der endfälligen Versicherung verrechnet.
Das heißt, von der Ablaufleistung der Versicherung, die zur Auszahlung kommt, wird die dann fällige Kreditsumme abgezogen, die verbleibende Summe erhalten Sie. Die aktuellen Zinskonditionen können Sie hier einsehen:
http://www.lv-kredit.de/
Meine Frage war nicht dabei?
Kein Problem, bitte senden Sie uns Ihre Frage per E-Mail an
LifeFinance. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen diese ggf. auch in die FAQ auf. Sie helfen so auch anderen Interessenten.
Wir bemühen uns schnellstens einen Käufer für Ihre Police zu finden.
