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7.2.2012 : 20:09 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Abbruchklausel

Die Abbruchklausel ist eine Vereinbarung (bei Kapitallebensversicherung), bei der die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres beendet und ausgezahlt wird, in dem die vereinbarte Versicherungssumme durch Ansammlung des Deckungskapitals und der Überschüsse (Überschussbeteiligung) erreicht wird.
 
 

 
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