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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Abrufphase
In der Lebensversicherung wird die Laufzeit des Vertrages normalerweise fest vorgegeben. Mit der Abrufphase bleibt der Versicherungsnehmer flexibler in der Inanspruchnahme der Ablaufleistung. In der Endphase der Vertragslaufzeit einer Kapitallebensversicherung kann ein variabel festlegbarer Zeitraum (z. B. 5 oder 10 Jahre) vereinbart werden, innerhalb dessen die Versicherung vorzeitig jährlich gekündigt und ausgezahlt werden kann oder nach dem Ende der Versicherungsdauer noch weiter bestehen kann. Dabei wird die Abrufphase von den Versicherungen unterschiedlich gestaltet.
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