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4.2.2012 : 10:29 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Agio

Das Agio bezeichnet einen Aufschlag (Aufgeld) auf die Beteiligungssumme, den der Anleger einmalig bei seinem Beitritt leisten muss. Es wird von der Gesellschaft in der Regel für die Kosten des Vertriebes verwendet.
 
 

 
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