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Aktienquote

Die Aktienquote bezeichnet den Anteil von Aktien an den gesamten zinstragenden Anlagen des Versichererungsunternehmens. Um die Versicherungsnehmer vor zu großen Kursverlusten am Aktienmarkt zu schützen, dürfen deutsche Versicherungsgesellschaften maximal 35% des zinstragenden Kapitals am Aktienmarkt investieren. Im Jahr 2002 lag z.B. die Aktienquote der deutschen Versicherer bei durchschnittlich ca. 8 bis 10%. Britische Lebensversicherungen hingegen dürfen bis zu 100% in Aktien investieren. Die tatsächlichen Quoten der britischen Unternehmen schwanken zwischen durchschnittlich 45% und 85%. Die Aktienkursverluste der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die Performance vieler britischer Kapitallebensversicherer deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind.