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7.2.2012 : 21:36 : +0100
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage für Versicherungsverträge und den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) normaler Verträge ähnlich. Sie werden vom Versicherer allgemein für eine Vielzahl der von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträge zu Grunde gelegt. Sie erlangen Rechtswirksamkeit dadurch, dass sie durch Versicherungsnehmer und Versicherer Bestandteil des Versicherungsvertrages werden.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen folgende Angaben enthalten sein:
Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung,
Leistungsverpflichtung des Versicherers und etwaige Leistungsausschlüsse,
Vertragliche Gestaltungsrechte sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles,
Folgen bei Fristversäumnis aus dem Versicherungsvertrag (Verlust des Anspruchs),
Gerichtsstand,
Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an den Überschüssen.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden in jeden Versicherungsvertrag automatisch miteinbezogen und müssen dem Versicherungsnehmer schriftlich ausgehändigt werden (§ 10a
VAG
). Dies gilt auf jeden Fall für den Abschluss von Versicherungsverträgen mit Nichtkaufleuten.
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