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7.2.2012 : 19:57 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Altersangabe

Versicherungsnehmer müssen das Eintrittsalter der versicherten Person(en) in der Lebensversicherung ist richtig angeben. Wird das Alter von ihnen falsch angegeben und dadurch ein niedrigerer Beitrag zur Versicherung ermittelt, dann kann der Versicherer die Leistung (garantierte Versicherungssumme und/oder Todesfall-Leistung) in dem Verhältnis, in dem der Beitrag zu niedrig war (§ 162 VVG ) mindern.

Beispiel: Eine Kapitallebensversicherung über 20.000 EUR Versicherungssumme war für einen angeblich 20-jährigen mit einem Jahresbeitrag von 500 EUR abgeschlossen worden. Es wird festgestellt, dass die versicherte Person tatsächlich bereits 28 Jahre alt war und der Jahresbeitrag 600 EUR hätte betragen müssen. Es wird folgende Rechnung angestellt:

Versicherungssumme (20.000 EUR) x Falscher Beitrag (500 EUR) / Richtiger Beitrag (600 EUR)= neue Versicherungssumme (16.666 EUR)

Der Versicherer darf aber vom Vertrag wegen einer falschen Altersangabe der versicherten Person nicht zurücktreten, es sei denn, dass die Person jünger oder älter ist, als in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers als Versicherungsfähigkeit ansieht.
 
 

 
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