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7.2.2012 : 20:04 : +0100
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Altersgrenzen
Das Mindestalter bei (Kapital-)Lebensversicherungen beträgt bei Vertragsabschluss
i. allg.
bei 15 Jahre. Altersgrenzen nach oben werden von den meisten Versicherungen vorgegeben und liegen z. B. beim 65. Lebensjahr. Inzwischen gibt es aber auf dem Markt eine Reihe von Versicherungen, bei denen auch Kinder unter 15 Jahren versichert werden können.
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