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7.2.2012 : 20:29 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Annahmeerklärung

Ist eine Bestätigung des Versicherers, dass er den Antrag angenommen d. h. den Vertrag geschlossen hat. Die Annahmeerklärung wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluss braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann.
 
 
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