Sie sind hier: Startseite > Wissenswertes > Lexikon
7.2.2012 : 20:49 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


Alle 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Anschlussversicherung

Bei einer Versicherung auf "verbundene Leben" sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert (meistens Ehe- oder Geschäftspartner). Verstirbt eine der versicherten Personen vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das unter bestimmten Bedingungen (die Option muss mit dem Versicherer vertraglich vereinbart sein) das Recht, den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen. Unabdingbar dafür ist auch, dass das bisher versicherte Todesfallkapital und der bisher vereinbarte Ablauftermin der Versicherung nicht überschritten werden und die Versicherung durch laufende Beitragszahlung voll in Kraft ist. "Verbundene Leben" bedeutet, dass das Leben mehrerer Personen in einem Versicherungsvertrag versichert ist. Dies können beispielsweise Lebenspartner oder Geschäftspartner sein, aber auch sonst jede natürliche Person.
 
 
Einträge 1 bis 100 von 210
Vorherige Seite 1 2 3 Nächste Seite
Alle:
Abbruchklausel
Abgekürzte Beitragszahlung
Ablauf
Ablaufleistung
Abrufphase
Abrufrecht
Abschlusskosten
Abschlusskostenquote
Abtretung
Agent
Agio
Aktienfonds
Aktienquote
Aktuar
Aktuarielle Berechnung
AktuarV
ALB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Altersangabe
Altersgrenzen
Anfechtung
Annahmeerklärung
Anschlussversicherung
Antrag
Antragsablehnung
Antragsannahme
Antragsbindefrist
Antragsteller
Anzeigepflichten
Anzeigepflichtverletzung
Arglistige Täuschung
Arztanordnungsklausel
Assekuranz
Aufgeschobene Rente
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherung
Ausschüttung
Aussteuerversicherung
AVB
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Begünstigte
Beginn
Beispielrechnungen
Beitrag
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückgewähr
Beitragsrendite (auch: Vertragsrendite)
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beitragszahlungsdauer
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Beschwerdestatistik
Besteuerung
Beteiligte an einer Lebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Bewertungsreserven
Bezugsberechtigte
Bezugsrecht
Bindefrist
Bonusrente
Bonussystem
Bruttobeitrag
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Cash
Datenschutz-Ermächtigungsklausel
Deckungskapital
Deckungsrücklage
Deckungsrückstellung
Deckungsstock
Definition Kapitallebensversicherung
Direktgutschrift
Direktversicherung
Diversifizierung
Doppelbesteuerungsabkommen
Dread-Disease-Deckung
Dynamik
Eigenmittel
Einlöseprinzip
Einmalbeitrag
Eintrittsalter
Erlebensfall
Erlebensfall-Leistung
Erstbeitrag
Erstprämie
Fair Value
Fälligkeit
Firmengruppenversicherung
Folgebeitrag
Folgeprämie
Fondsgebundene Lebensversicherung
Freie RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung)
Fungibilität
Garantierte Mindestverzinsung
Garantiezins
GDV
Gehaltsumwandlung
 
 Nutzungsbedingungen  | Webkatalog  | Sitemap 
  Feed Burner Mit Feedburner abonnieren  |   RSS 2.0 RSS 2.0 Feed  |   Lesezeichen und Weitersagen