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7.2.2012 : 20:28 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Antragsablehnung

Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei, das heißt, es kann die Annahme eines Antrags auch ablehnen. Mögliche Gründe für eine Ablehnung können sein:
  • fehlende Versicherungsfähigkeit 
  • "unversicherbares" Risiko
Kann ein Antrag nicht angenommen werden, informiert der Versicherer den Antragsteller entsprechend. Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und damit den Vertrag geschlossen hat.
 
 
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