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7.2.2012 : 20:08 : +0100
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Antragsannahme
Das Versicherungsvertragsverhältnis kommt durch einen Antrag und dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen zustande. Antragsannahme heißt: Der Versicherer unterrichtet den Antragsteller, dass er den Vertrag, gemäß den Antrag geschlossen hat. Diese Erklärung wird wirksam, sobald sie dem Antragsteller zugegangen ist. Die Antragsannahme wird entweder durch eine spezielle Annahmeerklärung oder gleich durch Zustellung des Versicherungsscheins erklärt/wirksam.
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