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7.2.2012 : 20:56 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung ist die gängigste Form einer Term-Fix-Versicherung. Die Versicherungsleistung wird in jedem Fall zu einem festen (fixen) Termin ausgezahlt, auch dann, wenn die versicherte Person vorher verstirbt, denn dann wird die Versicherung ohne Beitragszahlung fortgeführt. Der Bezugsberechtigte erhält die gleiche Ablaufleistung, als wenn die Beiträge bis zum Schluss gezahlt worden wären. Diese Versicherungsart eignet sich deshalb besonders zur Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung der Kinder. Stirbt der Versorger (z.B. der Vater), so erhält das Kind mit 18 oder zum sonstigen vereinbarten Alter das angesammelte Kapital. So soll verhindert werden, dass der zu Versorgende früher an das Geld herankommt.
 
 
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O:
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Obliegenheit
Ombudsmann
 
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