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7.2.2012 : 19:59 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Ausschüttung

Unter Ausschüttung bezeichnet man die anteilige Verteilung liquider Mittel an die Anleger. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich stets an der Liquiditätssituation der Gesellschaft. Ausschüttungen für ein Wirtschaftsjahr erfolgen meistens im Folgejahr. Basis hierfür ist ein Gesellschafterbeschluss. In der Regel sieht der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit einer Vorabausschüttung im laufenden Geschäftsjahr vor.
 
 

 
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