Suchen & Finden
Zur Navigation springen
Zum Content springen
Kontakt
|
Partnerprogramm
|
Suche
|
Impressum
Startseite
Lebensversicherung beleihen
Lebensversicherung verkaufen
Aktuelles
Unternehmen
Sie sind hier:
Startseite
>
Wissenswertes
> Lexikon
7.2.2012 : 20:04 : +0100
Startseite
Vorteile
.
Ablauf
.
Beispiele
.
Investoren
.
Wissenswertes
.
FAQ
.
Lexikon
.
Wichtige Adressen
.
Presse
.
Downloads
.
Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
Alle
0-9
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
XY
Z
Beitragsdepot
Wenn Kunden einen einzelnen größeren Geldbetrag in Form einer Versicherung anlegen möchten, dann wären solche Einmalzahlungen nicht Steuerbegünstigt. Eine Steuerbegünstigung wird nur gegen laufende Beiträge und einer mindestens fünf jährigen Beitragszahlung gewährt. Hier wird das so genannte Beitragsdepot verwendet. Der Einmalbeitrag wird auf ein Depotkonto der Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Von diesem Konto entnimmt die Gesellschaft die fällig werdenden Raten (mindestens fünf). Das Depotguthaben wird zudem verzinst. Damit gilt die Versicherung wieder als eine gegen laufende Beitragszahlung und ist wieder steuerbegünstigt.
Nutzungsbedingungen
|
Webkatalog
|
Sitemap
Mit Feedburner abonnieren
|
RSS 2.0 Feed
|