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7.2.2012 : 20:10 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Beitragszahler

Der Beitragszahler einer Lebensversicherung ist diejenige Person, welche die vereinbarten Beiträge zu einer abgeschlossenen Lebensversicherung zahlt. Diese Person muss nicht zwangsläufig identisch mit der versicherten Person oder dem Versicherungsnehmer sein. Weichen Versicherungsnehmer (VN), versicherte Person (VP), und Beitragszahler (BZ) in einem Kapitallebensversicherungsvertrag voneinander ab, ist beim Abschluss das Einverständnis aller Beteiligten einzuholen.
 
 

 
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