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4.2.2012 : 10:44 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Besteuerung

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen werden nach der derzeitigen Gesetzeslage steuerlich begünstigt behandelt. Beiträge, die hierfür aufgewendet werden, sind nach Maßgabe des § 10 EStG 1997 als Sonderausgaben abzugsfähig (Ausnahme: es handelt sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung). Leistungen / Auszahlungen aus einer Lebensversicherung sind ebenfalls steuerbegünstigt, so lang sie einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Mindestbetragszahldauer von 5 Jahren genügen.

Dieses Privileg wird nun zum 01.01.2009 aufgehoben. Demnach werden Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, dann Abgeltungssteuerpflichtig. Diese Entwicklung wird nach Brancheneinschätzung den Zweitmarkt für Lebensversicherungen weiter stärken.
 
 

 
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