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7.2.2012 : 21:11 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Betriebliche Altersversorgung

Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Mit der Rentenreform 2001 erhalten Arbeitnehmer ein Recht auf betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge können vom Arbeitgeber übernommen werden. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Man unterscheidet vier verschiedene Durchführungsformen:
  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionskasse,
  • Direktversicherung.
Damit verbunden sind diverse Vergünstigungen im Steuerbereich.
 
 
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Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Umlagedeckungsprinzip
 
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