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4.2.2012 : 10:42 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Bezugsrecht

Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Mögliche Versicherungsfälle sind hierbei:
  • Todesfall,
  • Erlebensfall,
  • Eintritt eines versicherten Ereignisses
 
 

 
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