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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Bezugsrecht
Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Mögliche Versicherungsfälle sind hierbei:
Todesfall,
Erlebensfall,
Eintritt eines versicherten Ereignisses
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