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4.2.2012 : 10:38 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Bindefrist

Ein Antragsteller eines Versicherungsantrages erklärt sich bereit, sich (z. B. mindestens sechs Wochen) an seinen Antrag gebunden zu halten. Der Beginn der Bindefrist ist das Datum der Antragstellung. Läuft die Bindefrist ab, ohne dass eine Antragsannahme des Versicherers vorliegt, dann kann der Antragsteller seinen Antrag zurückziehen, bzw. der Versicherer kann nicht auf Vertragserfüllung bestehen. Der Sinn und Zweck einer Bindefrist ist es, dem Versicherungsunternehmen einerseits genügend Zeit zur Antragsprüfung zu geben, aber dem Antragsteller andererseits nicht über Gebühr an einen Antrag zu binden.
 
 

 
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