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17.5.2012 : 15:57 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Deckungsrücklage

In bestimmten Versicherungssparten, wie z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, oder Krankenversicherung, muss von deutschen Versicherern ein Teil der eingenommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämienreserve wird Deckungsrücklage genannt.
 
 

 
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