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17.5.2012 : 15:57 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Deckungsstock

Der Deckungsstock ist das Gegenstück zur Deckungsrückstellung. Er bezeichnet also die Summe aller Vermögenswerte, die eine deutsche Lebensversicherung zur Erfüllung der in der Deckungsrückstellung zusammengefassten Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten besitzt. In der Bilanzdarstellung befinden sich diese Positionen auf der Aktivseite. Da jederzeit gewährleistet sein muss, dass die Versicherungsansprüche der Versicherten erfüllt werden können, muss der Deckungsstock gesondert vom übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft verwaltet werden. Die Anlagewerte müssen in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln aufgeführt werden und sind in einem Konkursfall nicht pfändbar. Hinsichtlich des Aufbaus des Deckungsstocks gelten strenge Vorschriften. Erlaubt sind nur folgende Anlageformen:
  • Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen;
  • Grundstücke, grundstückgleiche Rechte;
  • Vorauszahlungen auf Versicherungs-Beteiligungen an Unternehmen;
  • Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen;
  • Festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien (Aktienquote).
 
 

 
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