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30.7.2010 : 9:16 : +0200
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Direktversicherung
Ist ein Lebensversicherungsvertrag der nach dem deutschen Steuerrecht, vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert, in diesem Fall spricht man von der "echte Direktversicherung", oder voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt (Direktversicherung durch "Gehaltsumwandlung") sein. Eine Mischform aus beiden ist ebenfall möglich.
Die Direktversicherung ist, auf Grund ihrer einfachen Abwicklung und steuerlichen Behandlung, in kleinen und mittleren Betrieben eine sehr verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Für Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt, braucht nur eine Pauschalsteuer entrichtet zu werden, die i.d.R. geringer als die normale Lohnsteuer ist.
Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet für seinen Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Zwar bieten größere Firmen das meist an, aber bei kleineren Firmen muss der Arbeitnehmer das in der Regel nachfragen. Im Gegensatz zu einer klassischen Lebensversicherung kann man eine Direktversicherung nicht vorzeitig beenden. Wechselt man den Arbeitgeber, dann gibt es drei Möglichkeiten:
Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag und wird neuer Versicherungsnehmer.
Der Arbeitnehmer tritt als
VN
(Versicherungsnehmer) in den Vertrag ein und zahlt die Beiträge selbst weiter.
Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Daraus ergeben sich dann entsprechend geringere Leistungen aus diesem Vertrag.
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