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17.5.2012 : 16:20 : +0200
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Hinterbliebenen-Zusatzversorgung
Verstirbt die versicherte Person einer privaten Rentenversicherung, so entfällt grundsätzlich die Rentenzahlung durch das Versicherungsunternehmen (Ausnahme, es ist eine evt. vereinbarte Rentengarantiezeit vertraglich fixiert worden). Soll aber ein Hinterbliebener Partner weiter versorgen werden, so kann bei vielen Tarifen eine so genannte Hinterbliebenen-Zusatzversorgung vereinbart werden. Hierbei wird eine Rentenzahlung für die Hinterbliebene Person vertraglich fixiert.
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