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7.2.2012 : 20:55 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Kapitaldeckungsprinzip

Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dieses arbeitet im Gegensatz zum Umlagedeckungsprinzip so, dass jeder Versicherte die zu einem bestimmten Datum vertraglich vereinbarten Leistungen (Kapital- oder Rentenleistung) selbst anspart.
Siehe auch:
Umlagedeckungsprinzip
 
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O:
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Obliegenheit
Ombudsmann
 
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