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7.2.2012 : 21:01 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung zahlt zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine festgelegte Summe (Erlebensfallleistung) aus oder zahlt im Fall des Todes eine Leistung (Todesfallleistung) an die Hinterbliebenen aus. Sie wird auf das Leben von Personen mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen.
 
 
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O:
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Obliegenheit
Ombudsmann
 
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