Sie sind hier: Startseite > Wissenswertes > Lexikon
7.2.2012 : 20:11 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


Alle 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Key-Man-Police

Ein Key-Man (engl. Schlüsselkraft) ist ein Arbeitnehmer, der besonders wichtig und zentral für ein Unternehmen ist. Er verfügt über besondere Fähigkeiten, Wissen, Kontakte und Erfahrung. Sollte ein Key-Man ausfallen (schwere Krankheit, Tod, Erwerbsunfähigkeit usw.), kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Key-Man-Police versichert den Arbeitgeber vom Ausfall eines besonders wichtigen, schwer ersetzbaren Arbeitnehmers, dem Key-Man. Bezugsberechtigt aus der Lebensversicherung ist der Arbeitgeber. Die Key-Man-Police stellt somit eine besondere Form der Lebensversicherung dar.
 
 

 
 Nutzungsbedingungen  | Webkatalog  | Sitemap 
  Feed Burner Mit Feedburner abonnieren  |   RSS 2.0 RSS 2.0 Feed  |   Lesezeichen und Weitersagen