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7.2.2012 : 20:29 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Kündigungsfrist

Kündigungsfristen von Versicherungsverträgen sind in den § 8, § 31 und §165 VVG geregelt.

Bei Versicherungsverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens einen Monat, aber höchstens drei Monate, jeweils zum Ende eines Jahres (§ 8 Abs. 2 VVG i.V.m.§ 9 VVG).
 
 
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