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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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XY
Z
Kündigungsfrist
Kündigungsfristen von Versicherungsverträgen sind in den § 8, § 31 und §165
VVG
geregelt.
Bei Versicherungsverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens einen Monat, aber höchstens drei Monate, jeweils zum Ende eines Jahres (§ 8 Abs. 2
VVG
i.V.m.§ 9
VVG
).
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