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7.2.2012 : 21:05 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Lebensversicherung beleihen

Die Beleihung einer Lebensversicherung (Policendarlehen) wird zum einen durch Versicherer selbst vorgenommen, zum anderen bieten sich spezialisierte Portale und Banken mit oftmals wesentlich besseren Konditionen an. Bei einem Policendarlehen erhält der Versicherungsnehmer ein Darlehen, bei dem die Versicherungspolice als Sicherheit eingesetzt wird. Dazu trägt die Versicherung in den Versicherungsschein die Bank als Abtretungsgläubigerin (Zessionar) ein. Durch die Sicherheit der Police erhalten Verbraucher in vielen Fällen einen wesentlich günstigeren Kredit als über andere Kreditformen, wie z. B. Verbraucherkredite und auch Selbständige können diese Darlehen in Anspruch nehmen, da es nur auf die Police ankommt. Prüfen Sie im Bereich "Policen Beleihung" die Konditionen für eine Beleihung.
 
 
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