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17.5.2012 : 16:20 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Mahnfrist

Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer, auf dessen Kosten schriftlich, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzten und die Folgeprämie einfordern. (§39 VVG)
 
 

 
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