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17.5.2012 : 16:21 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Makler

Ist im Versicherungsgewerbe ein selbständiger Vollkaufmann, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Versicherungsverträgen durchführt. Für vermittelte Versicherungsverträge erhält der Versicherungsmakler i.a.R eine Vermittlergebühr (Courtage). Diese Gebühr wird üblicherweise vom Versicherungsunternehmen bezahlt. Modelle wohingegen diese Gebühr vom Kunden direkt bezahlt werden, sind auch vorzufinden.
Siehe auch:
Versicherungsmakler
 

 
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