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17.5.2012 : 16:29 : +0200
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Mitversicherte Person
Neben der versicherten Person (
VP
) einer Lebensversicherung kann es auch eine mitversicherte Person geben. Diese kann ebenso wie die versicherte Person von einem versicherten Ereignis betroffen sein. Dies führt wie bei der versicherten Person zur Leistungspflicht des Versicherers. Beispiele hierfür sind die:
Verbundene Lebensversicherung:
Neben der versicherten Person (
VP
) wird eine weitere Person (z. B. Ehegatte) mit aufgenommen, die wie die versicherte Person selber durch einen vorzeitigen Tod eine Leistungspflicht der Versicherung auslöst.
Aussteuerversicherung:
Die Versicherte Person ist hier i.d.R ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter. Die mitversicherte Person ist das Kind. Eine Heirat oder das Erreichen eines vereinbarten Endalters löst die Versicherungsleistung aus.
Siehe auch:
Beteiligte an einer Lebensversicherung
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