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17.5.2012 : 16:30 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Obliegenheit

das innerhalb eines beiderseitigen Rechtsverhältnisses bestehende Gebot einer Partei, im eigenen Interesse bestimmte Handlungen vorzunehmen (z.B. Anzeige von Mängeln)
 
 

 
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