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17.5.2012 : 16:31 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Personenversicherungen

Versicherungen werden in zwei große Bereiche unterteilt. Zum einen die Sachversicherungen und zum anderen die Personenversicherungen. Zu den Personenversicherungen zählen all die Versicherungen, die das Leben eines Menschen und alle Situationen, in die er kommen kann, absichern. Mögliche abzusichernde Risiken sind der Schutz vor Krankheit, Berufsunfähigkeit und der Todesfall. Die Versicherungswirtschaft bietet dafür folgende Sparten an, in denen Personenversicherung unterteilt ist.
  • private Krankenversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • Unfallversicherung
 Im Gegensatz hierzu decken Sachversicherungen Schäden an Sachen ab.
Siehe auch:
Sachversicherung
 

 
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