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17.5.2012 : 16:39 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Pflegerenten-Zusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt) kann um eine private Pflegerentenversicherung ergänzt werden. Diese Versicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer Im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung pflegebedürftig wird. Die Einstufung findet durch ein medizinisches Gutachten statt. In diesem Fall wird der Vertrag von der Beitragszahlung befreit und abhängig von der Pflegestufe eine lebenslängliche Rente gezahlt. Die Abstufung könnte wie folgt aussehen:
  • Pflegestufe I 40% der versicherten Rente
  • Pflegestufe II 70% der versicherten Rente
  • Pflegestufe III 100% der versicherten Rente
 
 

 
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