| Vermittlungsprovisionen werden normalerweise in voller Höhe und sofort von den Versicherungsgesellschaften an Makler/Versicherungsvermittler ausgezahlt. Anders bei der ratierlichen Provision. Hier erfolgt die Auszahlung der Vermittlungsprovision durch das Versicherungsunternehmen angeglichen an den Zahlungseingang der Kundenbeiträge beim Versicherer (z.B. monatlich oder vierteljährlich) |