Lebensversicherungen können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten sein. In diesem Falle spricht man von Rechte Dritter an einem Lebensversicherungsvertrag. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechte Dritter:
- Abtretung
- Pfändung
- Verpfändung
- (unwiderrufliches) Bezugsrecht
|