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7.2.2012 : 20:28 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Risikoausschluss

Bei der versicherungsmedizinischen Beurteilung können manche Erkrankungen, gesundheitliche Störungen oder körperliche Veränderungen nicht durch einen Zuschlag, sondern nur über eine Ausschlussklausel ausgeglichen werden. Das betreffende Risiko wird dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen (stirbt der Versicherungsnehmer beispielsweise an einem Herzinfarkt und dieser wurde im Vorfeld ausgeschlossen, so erhält der Bezugsberechtigte keine Leistung). Neben medizinischen Risiken spielt die Prüfung der beruflichen Tätigkeit und die Ausübung bestimmter Sportarten eine Rolle. Der Versicherte muss sich mit dem Ausschluss ausdrücklich einverstanden erklären.
 
 
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