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7.2.2012 : 20:59 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person. Vertraglich wird hierbei ein Zeitraum und die Versicherungssumme bzw. die Rentenzahlung festgelegt. Im Todesfall der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Tritt das Ereignis Tot nicht ein und läuft der Vertrag aus, so wird keine Auszahlung ähnlich einer Kapitallebensversicherung vorgenommen.
 
 
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O:
Überschussbeteiligung
Überschussverwendung
Obliegenheit
Ombudsmann
 
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