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7.2.2012 : 20:06 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Risikozuschlag

Wenn Antragsteller einer Versicherung ein erhöhtes Risiko des Eintritts des versicherten Ereignisses haben (z. B. durch eine Vorerkrankung), so kann durch die Vereinbarung eines Risikozuschlages dieses erhöhte Risoko ausgeglichen werden.
Siehe auch:
Risikoprüfung
 

 
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