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17.5.2012 : 16:51 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1994 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung als Zuschlag auf die Lohnsteuer erhoben. Dieser wird auch fällig, wenn ein Lebensversicherungsvertrag gekündigt wird, der noch steuerpflichtig ist.
 
 

 
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