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17.5.2012 : 16:52 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Sonderausgabenabzug

Prämien für private Renten- und Kapitallebensversicherungen sind zurzeit als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen gemäß § 10 EStG absetzbar. Ausgenommen hiervon sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Altersvorsorgebeträge nach § 82 EStG, welche durch den neu eingefügten § 10a EStG definiert wurden, können evt. als zusätzliche Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Siehe auch:
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