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4.2.2012 : 10:33 : +0100

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Storno

Ein Storno, bzw. Stornierung ist die Rückabwicklung einer Buchung (Rechnungswesen) oder eines Vertrags (Vertragswesen).

Im Rechnungswesen wird ein Storno durch eine Gegenbuchung zur ursprünglichen Buchung durchgeführt. Es gilt: „Im Journal wird nicht radiert!“

Im Vertragswesen kann, vom Vertrag zurückgetreten werden. Unter Umständen fallen jedoch Stornogebühren oder gar Konventionalstrafen an.
 
 

 
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