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17.5.2012 : 16:58 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Todesfall

Unter Todesfall wird das Ereignis des Versterbens einer natürlichen Person verstanden, welches durch eine amtliche Sterbeurkunde und ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache amtlich nachgewiesen wird.
Siehe auch:
Todesfallleistung (Versicherungssumme)
 

 
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