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17.5.2012 : 16:59 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Verbraucherinformationen

Das Lebensversicherungsunternehmen ist verpflichtet, dem Antragsteller einer Lebensversicherung schriftliche eine Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben bei Vertragsschluss auszuhändigen. Dazu gehören:
  • Name, Anschrift, Rechtsform sowie Sitz der Versicherungsgesellschaft,
  • Laufzeit des Vertragsverhältnisses,
  • Beitragshöhe, Beitragszahlweise, etwaige Nebengebühren,
  • Bindefrist des Antrages,
  • Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt,
  • Anschrift des Bundesaufsichtsamtes für das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
  • Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe für die Überschussermittlung bzw. -beteiligung,
  • Rückkaufswerte,
  • Mindestversicherungsbeitrag für die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung,
  • Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung,
  • Garantierte Höhe der Rückkaufswerte,
  • Garantierte Höhe des Mindestversicherungsbeitrags,
  • der Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung sowie
  • die steuerliche Behandlung für die jeweilige Versicherungsart.
 
 

 
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