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17.5.2012 : 16:59 : +0200
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Verbraucherinformationen
Das Lebensversicherungsunternehmen ist verpflichtet, dem Antragsteller einer Lebensversicherung schriftliche eine Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben bei Vertragsschluss auszuhändigen. Dazu gehören:
Name, Anschrift, Rechtsform sowie Sitz der Versicherungsgesellschaft,
Laufzeit des Vertragsverhältnisses,
Beitragshöhe, Beitragszahlweise, etwaige Nebengebühren,
Bindefrist des Antrages,
Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt,
Anschrift des Bundesaufsichtsamtes für das Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin
),
Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe für die Überschussermittlung bzw. -beteiligung,
Rückkaufswerte,
Mindestversicherungsbeitrag für die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung,
Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung,
Garantierte Höhe der Rückkaufswerte,
Garantierte Höhe des Mindestversicherungsbeitrags,
der Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung sowie
die steuerliche Behandlung für die jeweilige Versicherungsart.
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