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17.5.2012 : 17:03 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Versicherte Person

Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben bzw. körperliche Unversehrtheit der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Sie hat weder Rechte noch Pflichten aus dem Vertrag und muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.
 
 

 
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